Umbau Vonmattstrasse 32
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- 2018
Das Haus Vonmattstrasse 32 ist Teil der gründerzeitlichen Stadterweiterung, die Ende des 19. Jahrhunderts von Meili-Wapf und Winkler geplant und in der Folge nach deren Plan auch gebaut wurde. Sie zeichnet sich durch ein orthogonales Blockrandmuster aus. Es entstand ein Stadtteil, der trotz hoher Dichte eine hohe Wohnqualität aufweist, die heute zunehmend geschätzt wird. Er weist eine urbane Mischung aus Wohnen, Läden und rückseitig Gewerbe auf. Die Besonderheit der Vonmattstrasse ist die westseitige Werkstrasse, welche eine Reihe von 2-geschossigen Gewerbehäusern erschliesst. Diese schirmen die Wohnbauten vom Lärm der dahinterliegenden Bahnlinie ab.
Das Haus wurde 1907 von Architekt Carl Griot für Eduard Jenny erstellt. Es gliedert sich in einen Kellersockel, ein Erdgeschoss, vier Obergeschosse und ein Satteldach mit zwei Dachgeschossen. Die Nordostfassade charakterisiert sich durch zwei unterschiedliche dreigeschossige Erker. Der grössere gipfelt in einem Balkon, der kleinere in einem Turmdächlein. Die Erker sind im Brüstungsbereich der Fenster mit Natursteinornamenten geschmückt. Das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss sind mit einem rauhen Kellenwurf verputzt und optisch zusammengefasst. Eine Lisene trennt diese Geschosse von den beiden darüber liegenden. Das vierte Obergeschoss ist wiederum mit einer Lisene gegliedert. Im 1.Dachgeschoss gibt es vier Gauben mit verzierten Walmdächern. Im 2.Dachgeschoss sind vier bestehende Schleppgauben vorhanden. Diese werden erhöht und zu Lukarnen umgestaltet.
Die Südwestfassade ist achsensymmetrisch mit Loggien aufgebaut. Typischerweise ist sie als Rückfassade behandelt und deshalb formal einfacher gehalten. Die vorhandenen Balkone vom 1. Obergeschoss bis und mit 4.Obergeschoss werden um 1,50 m vergrössert. Im 1. Dachgeschoss wird der Ausgang zu den Balkonen vergrössert. Im 2. Dachgeschoss sind fünf Schleppgauben vorhanden. Diese werden erhöht und zu Lukarnen umgestaltet.
Im Innern hat das Jugendstil-Treppenhaus eine besondere Qualität. Die Wohnungsgrundrisse sind in ihrem Zuschnitt nutzungsneutral gehalten. Der Lifteinbau erfolgt an der Stelle, wo das Treppenhaus am wenigsten beeinträchtigt wird. Betreffend Wohnkomfort entspricht das hundertjährige Gebäude jedoch in vielen Punkten nicht mehr dem heutigen Standard. Zudem ist das Gebäude ohne Lift nicht behindertenkonform. Auf Grund dessen werden wir folgende bauliche Eingriffe vornehmen:
1. Einbau eines Lifts
2. Vergrösserung der Balkone an der Südwestfassade (1.OG-4.OG)
3. Lukarnen an der Südwestfassade (2.DG)
4. Lukarnen an der Nordostfassade (2.DG)
5. Das Dachgeschoss wird zusätzlichen Nutzwert durch die Anhebung der Dachaufbauten erhalten. 6. Erstellung zwei Zugänge auf Dachterrasse
7. Verbesserung des internen Schallschutzes zwischen den Wohnungen falls nötig
8. Neue Energiequelle für Beheizung, neue Fenster, neue Medienverteilung